Deutschlandticket: Hintertür in der Finanzierungszusage muss geschlossen werden

Passus im Entwurf des Regionalisierungsgesetzes macht Planbarkeit bei Aufgabenträgern unmöglich

Im aktuellen Entwurfstext zur 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist eine Hintertür eingebaut, die die Übernahme der vollständig zugesagten Mittel durch den Bund in Gefahr bringt.

So heißt es im derzeitigen Gesetzentwurf, dass zur „Steuerung des Ausgleichsbedarfs bei der Finanzierung des Deutschlandtickets“ für das Jahr 2025 ein Teilbetrag der Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Millionen Euro einbehalten und frühestens in 2026 ausgezahlt wird.

„Übersetzt bedeutet das: Die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen müssen im Jahr 2025 für insgesamt 350 Millionen Euro zunächst in Vorleistung gehen, ohne zu wissen, ob sie das Geld dann später auch tatsächlich bekommen. Dieser Zustand ist untragbar“, kommentiert Jan Görnemann, Geschäftsführer beim Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) in Berlin. „Wie soll auf dieser Basis ein verlässliches und auskömmliches Fahrplanangebot realisiert werden, wenn eine vollständige Finanzierungszusage auf tönernen Füßen steht?“, fragt Görnemann rhetorisch.

Der Bundesverband SchnienenNahverkehr ist in Sachen SPNV die gemeinsame Interessenvertretung der Länder und Aufgabenträger beim Bund.

Der BSN fordert den Gesetzgeber dazu auf, den entsprechenden Passus in der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes umgehend zu streichen. „Alle Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen brauchen dringend Klarheit! Nicht nur für 2025, sondern auch für die folgenden Jahre. Andernfalls ist eine solide und effiziente Wirtschafts- und Angebotsplanung nicht möglich. Die Kosten, die hieraus entstehen könnten, sind womöglich höher als eine sofortige Finanzierungszusage ohne die aktuell eingebaute Hintertür“, so Görnemann abschließend.

Quelle: Bundesverband SchienenNahverkehr

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