Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist bemüht, ihre Internetseite und ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der NVBW: https://www.nvbw.de/ sowie für die App bwegt Bus&Bahn unter Android und iOS
Diese Internetseite und die App sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte (Internetseite und App) sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
3. Internetseite: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die Website ist nur teilweise ohne Tastatur nutzbar
- Im Kontaktformular wird keine Hilfestellung zum Ausfüllen bereitgestellt
- Es existiert keine Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
- Es existiert keine Barrierefreie Dokumentation der Website
- Es wird keine technische Dokumentation zur Nutzung des Angebots bereitgestellt
- Die semantischen Informationen der Website (Name, Rolle, Wert) sind nicht verfügbar
- Den Grafiken fehlen vereinzelt Alt-Texte
- Es wird kein technischer Support über verschiedene Kanäle wie Telefon, Mail oder Chat angeboten
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
App: Unverhältnismäßige Belastung
Da die bestehende App 2023 zur Ablösung ansteht, sind die Investition in die Realisierung folgender Funktionalitäten nicht mehr zu rechtfertigen:
- Die Benutzung der App mit einer Tastatur ist nicht vom Hersteller vorgesehen.
- Die Unterstützung verschiedener Sprachen durch VoiceOver ist nicht vom Hersteller vorgesehen.
- Die Unterstützung des Querformats ist nicht vom Hersteller vorgesehen.
Diese Erklärung wurde am 04.11.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.04.2022 durch eine von der NVBW durchgeführten Selbstbewertung aktualisiert.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
D-70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 -23991-0
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.