Langfristige Perspektive beim Deutschlandticket fehlt noch immer
350 Millionen in 2025: Bund gibt Regionalisierungsmittel endlich frei
In seinen heutigen Sitzungen haben Bundestag und Bundesrat wichtige Änderungen beim Regionalisierungsgesetz beschlossen. Dem Beschluss ging eine Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU voraus.
Kernthema des Beschlusses sind Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Millionen Euro, die nun doch bereits im kommenden Jahr an die Bundesländer ausgezahlt werden können. Die Auszahlung für das Jahr 2025 war zunächst vom FDP-geführten Bundesfinanzministerium zurückgehalten worden. Mit der Auszahlung der dringend benötigten Finanzmittel sollen unter anderem die bei den Aufgabenträgern entstehende Finanzierungslücke für das Deutschlandticket für das Jahr 2025 abgemildert werden.
„Es ist sehr gut, dass zumindest in diesem Punkt endlich Klarheit herrscht. Dass es hier trotz Ampel-Aus fraktionsübergreifend möglich war, die notwendigen Änderungen am Regionalisierungsgesetz noch vor Weihnachten zu beschließen, ist ein wichtiger Schritt“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes SchienenNahverkehr (BSN), Thomas Prechtl, das Ergebnis. Entsprechend zufrieden sei man, dass die zentralen Forderungen des BSN erfüllt worden sind.
„Das kann und darf aber nur der erste Schritt bleiben. So schön eine Finanzierungszusage für das kommende Jahr auch ist: Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen brauchen endlich und dringend Klarheit über 2025 hinaus. Die Finanzierung des Deutschlandtickets und des SPNV ist weiterhin nicht langfristig gesichert“, so Prechtl weiter.
Der Bundesverband SchienenNahverkehr als gemeinsame Interessenvertretung sowie Stimme der Länder und Aufgabenträger beim Bund fordert daher weiterhin einen Langfristplan.
„Das Deutschlandticket als eine der zentralsten Mobilitäts-Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte kann sein volles Potenzial von vielen weiteren Millionen Nutzerinnen und Nutzern nur dann vollständig entfalten, wenn es von der Politik nicht nur von Jahr zu Jahr verlängert wird. Damit das Deutschlandticket beispielsweise in Form eines Jobtickets Einzug in von Gewerkschaften und Arbeitgebern langfristig ausgehandelte Tarifverträge finden kann, braucht es Planbarkeit. Alle Beteiligten täten gut daran, das D-Ticket als gesetzt anzusehen und endlich auch die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, sodass zum Beispiel auch Beamte dieses als Teil ihrer Besoldung erhalten können“, sagt BSN-Präsident Prechtl abschließend.