Wettbewerbsfahrplan

Vor dem Auslaufen des „Großen Verkehrsvertrags“ mit der DB Regio AG im Jahre 2016, legte Verkehrsminister Winfried Hermann im Jahr 2012 den Wettbewerbsfahrplan für Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vor. Das Land Baden-Württemberg plante im Rahmen einer Neukonzeption des SPNV in den kommenden Jahren Verkehrsleistungen im SPNV im Umfang von mehreren Millionen Zugkilometern wettbewerblich auszuschreiben.

Damit die mit den Ausschreibungen verbundenen verkehrspolitischen Ziele in Anbetracht der geringen Haushaltsmittel erfüllt und möglichst leistungsgerechte Preise erzielt werden konnten, wurde auf eine konsequente und faire Wettbewerbspolitik gesetzt.

Zur bestmöglichen Umsetzung dieser Politik und um auch kleineren und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen, wurden die geplanten Ausschreibungen zeitlich entzerrt. Für die Zeit nach dem Ende des „Großen Verkehrsvertrags“ bis zur regulären Ausschreibung und Inbetriebnahme der Leistungen wurden daher in 17 Losen Übergangsverträge geschlossen.

Die Übergangsverträge laufen seit dem Ende des Jahres 2016 schrittweise aus. Die betroffenen Leistungen wurden dann gestaffelt ausgeschrieben und vergeben und konnten versetzt in Betrieb genommen werden.

Auf den Strecken im Land erbringen nunmehr neben der DB Regio unter anderem auch die Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH, die Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH und die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG Verkehrsleistungen im SPNV.

Gegenwärtig werden in Baden-Württemberg etwa 90 Millionen Zugkilometer vom Land bestellt und finanziert.

Unterstützende Maßnahmen

Die Vergabekonzeption zielt auf eine Chancengleichheit aller Bewerber ab. Um somit auch kleineren und mittleren Unternehmen eine Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen, werden die geplanten Ausschreibungen zeitlich entzerrt. 

Das Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger des SPNV unterstützt die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen von Fahrzeugfinanzierungsmodellen bei der Beschaffung von Neufahrzeuge zur Erbringung der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen.

Im Rahmen des BW-Modells tritt die zu diesem Zwecke gegründete Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) auf und finanziert die vom bezuschlagten Eisenbahnverkehrsunternehmen angebotenen Fahrzeuge. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen beschafft nach den netzspezifischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg die Fahrzeuge beim jeweiligen Hersteller in eigener Verantwortung und veräußert diese dann unmittelbar an die SFBW unter Abtretung der Gewährleistungsrechte weiter. Letztere verpachtet die Fahrzeuge im nächsten Schritt an das Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Erbringung der beauftragten SPNV-Leistungen.

Beim sogenannten „Lebenszyklusmodells“ erwirbt die SFBW die Fahrzeuge im Rahmen eines Vergabeverfahrens direkt vom Hersteller und verpflichtet diesen zur Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit über einen definierten Zeitraum. Die Fahrzeuge werden dem obsiegenden EVU als Verkehrsvertragspartner des Landes beigestellt.

Ohne die Bedeutung des Wettbewerbs im SPNV zu verringern, ist die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich besonders darüber bewusst, dass ein funktionierender Wettbewerb nicht ohne gerechte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten erfolgen kann. Deshalb ist im Jahr 2013 das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Hiernach dürfen Aufträge der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten zumindest das festgelegte Mindestentgelt bzw. den vereinbarten Tariflohn bezahlen und sich auch ansonsten tariftreu verhalten.

Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung des Wettbewerbes ist, dass das Land Baden-Württemberg bei der Neuvergabe der Leistungen verstärkt Bruttoverträge ausschreibt, um das Erlösausfallrisiko zu minimieren.

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