Infrastrukturförderung

Für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erhält Baden-Württemberg – wie die anderen Bundesländer auch – Bundeszuschüsse, die sich im Wesentlichen aus zwei Töpfen speisen:

  • Mittel des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
  • Mitteln über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt (GVFG)
Zug im Bahnhof
Bildquelle: Frank Zwicker

Das LGVFG-Landesprogramm

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) greift für kommunale Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen mit einem Volumen von bis zu 30 Mio. Euro. Dazu zählen z. B. im Bereich des Nahverkehrs:

  • der Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart sowie Eisenbahnen des ÖPNV
  • der Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen
  • der Bau von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem ÖPNV dienen (auch bei einem Investitionsvolumen über 30 Mio. Euro
  • Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
  • die Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Schienenfahrzeugen des ÖPNV

Mit der Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) soll seine finanzielle Mittelausstattung auch nach Auslaufen der Entflechtungsmittel langfristig gesichert werden. Es erfolgt eine Mittelaufstockung von bislang 165 Mio. Euro auf 320 Mio. Euro pro Jahr.

Mit der Änderung des LGVFG soll neben einer nachhaltigen auch eine klimafreundliche Mobilitätsentwicklung möglich sein. Der Regelfördersatz beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten. In bestimmten Fällen bspw. bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen und Umbau / Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit wird ein höherer Fördersatz von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten ermöglicht. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es künftig eine Härtefallregelung geben.

Das GVFG-Bundesprogramm

Überschreiten die zuwendungsfähigen Kosten von ÖPNV- oder SPNV-Vorhaben die Grenze von 30 Mio. Euro bzw. bei Reaktivierung und Elektrifizierung von 10 Mio. Euro, greift das GVFG-Bundesprogramm, dem das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zugrunde liegt. Gefördert wird etwa der Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart sowie Eisenbahnen des ÖPNV in Verdichtungsräumen. Der Fördersatz hierfür beträgt bis zu 75%. Befristet bis 2030 werden auch nachfolgend genannte Vorhaben mit einem Fördersatz von bis zu 50% gefördert:

  • Grunderneuerung von Verkehrswegen der Straßen-, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart
  • Grunderneuerung von Verkehrswegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen

Ebenfalls befristet bis 2030 werden nachfolgend genannte Vorhaben mit einem Fördersatz von bis zu 60% gefördert:

  • Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Personenverkehrs
  • Bau und Ausbau von Umsteigeanlagen von schienengebundenen öffentlichen Personenverkehr in kommunaler Baulast (Voraussetzung Bereitstellung Ladeinfrastruktur für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Bis zum Jahr 2025 werden die Mittel im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen von bislang 333 Mio. Euro auf dann 2 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt. Von 2026 an erfolgt eine Dynamisierung um 1,8% jährlich.

Zugleich werden die Elektrifizierung und Reaktivierung von Schienenstrecken mit einem Fördersatz von bis zu 90% gefördert.

Fachtechnische Prüfungen

Die NVBW führt im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (VM) und der Regierungspräsidien die fachtechnische Prüfung der Projekte durch, die auf der Grundlage des GVFG gefördert werden. Daneben erstellt die NVBW für das VM Kostenstatistiken und Preisdokumentationen im Bereich Bauvorhaben und gibt zu laufenden Vorhaben Stellungnahmen ab. Als zusätzliche Dienstleistung wird zudem eine baubegleitende Beratung bei der Kostenüberwachung angeboten. Dazu zählt zum Beispiel die Mitwirkung bei Ausschreibungen und Vergaben, die Bauabwicklung beziehungsweise die vergabe- und förderrechtliche Behandlung von Mehrkosten.

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